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Ihr Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Hermann in Marl, Kreis Recklinghausen

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

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Unsere Kanzleien sind barrierefrei und rollstuhlgerecht.

 

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Fach­an­wäl­tinnen für Fa­mi­li­en­recht, für Ver­kehrs­recht und für Ar­beits­recht


Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt?

Die Bezeichnung "Fachanwalt" darf nur verwenden, wer schon lange Zeit als Rechtsanwalt tätig ist und besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in dem Rechtsgebiet, in dem der Fachanwaltstitel begehrt wird, nachweisen kann.

 

Übrigens:

Nach der Fachanwaltsordnung gilt die männliche Bezeichnung Rechtsanwalt auch für eine Rechtsanwältin, sowie die Bezeichnung Fachanwalt auch für eine Fachanwältin.

 

Das nennt sich generisches maskulinum und soll eine sprachliche Vereinfachung fördern. Anderenfalls müsste die Fachanwaltsordnung immer die Fachanwälte neben den Fachanwältinnen benennen, statt einfach beide einheitlich als Fachanwalt.

Das gleiche findet sich auch in den die Anwälte betreffenden Gesetzen. Auch hier steht der Rechtsanwalt synonym für die Rechtsanwältin oder kurz der Anwalt für die Anwältin.

Wenn wir auf dieser Homepage manchmal Fachanwalt und manchmal Fachanwältin schreiben, dann unter Ausnutzung des generischen maskulinums, um den Text etwas aufzulockern und nicht immer die gleichen Begriffe verwenden zu müssen. Wir hoffen, diese Homepage trotz der vielen rechtlichen Informationen so für Sie leserlicher zu machen.

 
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